Dauergrabpflege / Vorsorgeverträge

Was unterscheidet die Grabpflege von einer Dauergrabpflege? Der wesentlichste  Unterschied besteht in der Laufzeit, den enthaltenen Arbeiten und der Zahlung der Grabpflege. Es wird ein Gesamtbetrag   für eine vorbestimmte Laufzeit eingezahlt Dabei  wird  immer der aktuelle Pflegepreis de jeweiligen Grabart zu Grunde gelegt. Von diesem Betrag werden alle Kosten während der Laufzeit abgedeckt, die vertraglich festgehalten wurden. Es gelten für Dauergrabpflege-Verträge die unter Grabpflege aufgeführten Punkte.

Zusätzlich werden folgende Risiken und Arbeiten berücksichtigt und eingerechnet:

•Pauschalen für Wildschäden (Kaninchen, Eichhörnchen, Schnecken)
•Pauschalen für Wetterschäden (Sturm, Hagel)
•Pauschalen für Krankheitsschäden (Pilze, Bakterien, Virosen)
•Pauschalen für Senkschäden (nach starken Regenfällen und nach starkem Frost möglich)
•Eine Erneuerung der Anlage nach ca. 10 Jahren zu den derzeit geltenden Kosten
•Beisetzungen während der Laufzeit können mit eingerechnet werden
•Bearbeitungen der Grabmale können unter Einbeziehung eines Steinmetzes berücksichtigt werden
•Individuelle Termine für Blumenschmuck oder Kerzenaufstellungen für persönliche Feiertage werden auf Wunsch mit eingerechnet

Eine gute Anlage hat eine Lebensdauer von ca. 10 Jahren. Denn Pflanzen, die häufig beschnitten werden, neigen dazu zu verholzen. Die  älteren Triebe und Zweige werden dann oft  kraftlos und kahl, da die Pflanzen nur die jüngeren Triebe ausreichend versorgen. Daher wird bei Verträgen über 10 Jahren Laufzeit eine komplette Neuanlage hinzugerechnet. Verträge für die Dauergrabpflege können für wenige Jahre oder für Jahrzehnte abgeschlossen werden – ganz nach Ihren Wünschen. Beisetzungen, die während der Laufzeit erfolgen könnten, können mit eingerechnet werden. Dies ist bei Dauergrabpflege-Verträgen nach dem Tode üblich, da dieser Vertrag als Vorsorge-Vertrag abgeschlossen wird.

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